Änderung § 5 BinSchAbfÜbkAG vom 25.09.2013

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§ 4 BinSchAbfÜbkAG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.09.2013 geltenden Fassung
§ 5 BinSchAbfÜbkAG n.F. (neue Fassung)
in der am 25.09.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 18.09.2013 BGBl. I S. 3602
 

(Text alte Fassung)

§ 4


(Text neue Fassung)

§ 5


(Textabschnitt unverändert)

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. *)


---
*) Anm. d. Red.: Das Übereinkommen und dieses Gesetz ist gem. G. v. 13. Dezember 2003 (BGBl. II S. 1799) am 19. Dezember 2003 in Kraft getreten.



 



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