BGBl. I 1998, S. 1156 - 1158
- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis d,
- 1.2
-
Berufsbildung, Lernziele a und b,
- 1.3
-
Betriebsorganisation, Lernziel a,
- 1.5
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
-
Umweltschutz
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.2
-
bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele a bis e,
- 2.5
-
Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,
- 2.6
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 4.1
-
Vertriebsbeziehungen, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.4
-
technischer Kundendienst, Werkstatt
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 4.2
-
Fahrzeuge, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.5
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
-
Umweltschutz
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.5
-
Teile und Zubehör
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 4.3
-
Einkauf und Beschaffung, Lernziel a,
- 4.4
-
Lagerwirtschaft,
- 4.6
-
Vertrieb, Lernziel a,
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.5
-
Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,
fortzuführen.
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Berufsbildung, Lernziel c,
- 1.4
-
Personalwirtschaft
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 2.3
-
Information und Kommunikation, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Kundendienst,
- 6.2
-
Gewährleistungen,
- 6.3
-
amtliche Fahrzeugüberwachung,
- 6.6
-
betriebsbezogene Aufgaben des Umweltschutzes
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele e und f,
- 2.2
-
bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziel g,
- 2.3
-
Information und Kommunikation, Lernziel d,
- 2.4
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 1.6
-
Umweltschutz
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
-
Vertriebsbeziehungen, Lernziele d bis f,
- 4.2
-
Fahrzeuge, Lernziel c,
- 4.3
-
Einkauf und Beschaffung, Lernziele b bis h,
- 4.5
-
Marketing, Lernziele a bis g,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziel f und h,
- 2.4
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.5
-
Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,
fortzuführen.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
-
Buchführung,
- 3.3
-
Kostenrechnung, Lernziele a bis c,
- 3.4
-
Kalkulation, Lernziele a bis d,
- 3.5
-
Statistik
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele e und f,
- 2.5
-
Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele c bis g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.6
-
Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.6
-
Vertrieb, Lernziele b bis i,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziel g,
- 3.4
-
Kalkulation, Lernziel e,
- 4.2
-
Fahrzeuge, Lernziele d bis f,
- 4.3
-
Einkauf und Beschaffung, Lernziele i und k,
- 4.5
-
Marketing, Lernziele h bis m,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Information und Kommunikation,
- 2.4
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
- 2.5
-
Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.
- Finanzdienstleistungen
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Information und Kommunikation,
- 2.5
-
Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.
- betriebsspezifische Dienstleistungen
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.5
-
Marketing, Lernziele g bis m,
fortzuführen.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
-
Betriebsorganisation, Lernziele b bis f,
- 3.1
-
Betriebs- und Branchenkennzahlen,
- 3.3
-
Kostenrechnung, Lernziele d bis g,
- 3.4
-
Kalkulation, Lernziel f,
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.5
-
Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft,
- 3.4
-
Kalkulation, Lernziele a bis e,
- 3.5
-
Statistik
fortzuführen.