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Zitierungen von § 26 PostPersRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 PostPersRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PostPersRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)
V. v. 22.02.2002 BGBl. I S. 946; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
§ 3 WahlO Post
... Abstimmung innerhalb der vom Wahlvorstand festzusetzenden Frist hierauf verzichtet (§ 26 Nr. 1 Postpersonalrechtsgesetz). Im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a Abs. 1 des ...
§ 4 WahlO Post
... im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 26 Nr. 2 Postpersonalrechtsgesetz). Innerhalb der jeweiligen Gruppe im Betriebsrat muss das ... im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 26 Postpersonalrechtsgesetz i.V.m. § 15 Abs. 2 ...
§ 6 WahlO Post (vom 15.10.2021)
... ob vor Erlass des Wahlausschreibens von beiden Gruppen gemeinsame Wahl beschlossen worden ist ( § 26 Nr. 3 Satz 1 Postpersonalrechtsgesetz ), e) ergänzend zu Absatz 2 Nr. 6 die Angabe, dass bei Gruppenwahl zur ... jeweiligen Gruppe entsprechend § 14 Abs. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes berechtigt sind ( § 26 Nr. 5 Postpersonalrechtsgesetz ), f) ergänzend zu Absatz 2 Nr. 8 die Angabe, dass bei Gruppenwahl ... Der Wahlvorstand errechnet die Verteilung der Betriebsratsmitglieder auf die Gruppen ( § 26 Nr. 2 Postpersonalrechtsgesetz ) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweck werden die Zahlen ... vor Ablauf der in § 6 Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung genannten Frist, die gemeinsame Wahl ( § 26 Nr. 3 Satz 1 Postpersonalrechtsgesetz ), so hat der Wahlvorstand eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung neuer ... der die Bewerberinnen oder Bewerber angehören. 6. a) Findet gemäß § 26 Nr. 3 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes Gruppenwahl statt und wird für eine Gruppe keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so ... Wahlverfahren (§§ 28 bis 37 Wahlordnung), das stets in gemeinsamer Wahl erfolgt ( § 26 Nr. 3 Satz 2 Postpersonalrechtsgesetz ), gelten mit folgenden Maßgaben: a) Die Einladung zur Wahlversammlung (§ 28 ... Satz 1 der Wahlordnung muss in Betrieben mit Beamten eine Beamtin oder ein Beamter angehören ( § 26 Nr. 6 Postpersonalrechtsgesetz ). c) Abweichend von § 30 Abs. 1 Satz 3 der Wahlordnung hat der ... dd) ergänzend zu Absatz 1 Satz 3 die Angabe, dass die Wahl als gemeinsame Wahl erfolgt ( § 26 Nr. 3 Satz 2 Postpersonalrechtsgesetz ). e) § 32 der Wahlordnung findet keine Anwendung. Besteht der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 1 BPPersRFG Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes
... Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes § 25 (weggefallen) § 26 Wahlen, Ersatzmitglieder § 27 (weggefallen) § 28 Beteiligung des ... 8 Satz 1, § 9 Absatz 2, § 12 Satz 1 und 2, § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1, § 26 Nummer 1 sowie in § 36 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Aktiengesellschaften" durch ...
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