Tools:
Update via:
Änderung § 2 DV-Berufsbildungszentren-Verordnung vom 08.11.2006
Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der DVBBiZentrVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung | § 2 n.F. (neue Fassung) in der am 08.11.2006 geltenden Fassung durch Artikel 445 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 2 Umfang der Förderung | |
(Text alte Fassung) Der Umfang der Förderung nach § 1 Abs. 1 richtet sich nach der Höhe der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugewiesenen Haushaltsmittel. | (Text neue Fassung) Der Umfang der Förderung nach § 1 Abs. 1 richtet sich nach der Höhe der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugewiesenen Haushaltsmittel. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6096/al3601-0.htm