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§ 12a - Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
neugefasst durch B. v. 04.12.2000 BGBl. I S. 1670; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2211-4 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2211-4 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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§ 12a Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion
(1) Die Verfahren nach § 12 Absatz 1 können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.
(2) Hat die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entschieden, gilt die Zulassung als erteilt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz) G. v. 2. November 2011 BGBl. I S. 2170 m.W.v. 9. November 2011
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Frühere Fassungen von § 12a FernUSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.11.2011 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz) vom 02.11.2011 BGBl. I S. 2170 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12a FernUSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a FernUSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FernUSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 FernUSG Ergänzende Fernlehrgänge
... nur zu einer Nutzung in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen, finden die §§ 12 bis 14, 16 und 17 keine Anwendung. Der Vertrieb dieser Fernlehrgänge ist der zuständigen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz)
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2170
Artikel 1 FernUSGDLRLG Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
... vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist, wird nach § 12 folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion ... worden ist, wird nach § 12 folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion (1) Die Verfahren nach § 12 Absatz 1 ...
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