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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben
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§ 5 - Regelsatzverordnung (RSV)
V. v. 03.06.2004 BGBl. I S. 1067; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 2170-1-23 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 2170-1-23 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelsatzverordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2170-1-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190), außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung V. v. 20. November 2006 BGBl. I S. 2657 m.W.v. 1. Januar 2007
Frühere Fassungen von § 5 RSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung vom 20.11.2006 BGBl. I S. 2657 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 RSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 RSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung
V. v. 20.11.2006 BGBl. I S. 2657
Artikel 1 1. RSVÄndV Änderung der Regelsatzverordnung
... Eckregelsatzes." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 3. § 5 wird aufgehoben. Der bisherige § 6 wird § 5. ... Absatz 3 wird Absatz 4. 3. § 5 wird aufgehoben. Der bisherige § 6 wird § 5. ...
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