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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.03.2008 aufgehoben
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§ 8 - Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG)
G. v. 07.10.1994 BGBl. I S. 2835; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 306
Geltung ab 01.03.1995; FNA: 2121-6-26 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 01.03.1995; FNA: 2121-6-26 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 8 Antrag
§ 8 wird in 6 Vorschriften zitiert
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen. Dem Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
- 1.
- der Name und der Vorname oder die Firma und die Anschrift des Antragstellers,
- 2.
- der Name, Vorname und die Anschrift des Verantwortlichen sowie eine Beschreibung seiner Stellung im Unternehmen des Wirtschaftsbeteiligten gemäß § 5 Abs. 2,
- 3.
- eine Beschreibung der Lage der Betriebsstätten nach Ort (gegebenenfalls Flurbezeichnung), Straße und Hausnummer,
- 4.
- die Lagerorte der Grundstoffe und eine Beschreibung der Sicherungen gegen unbefugte Entnahmen,
- 5.
- die Bezeichnung der Grundstoffe und die Art des Grundstoffverkehrs (§ 7 Abs. 1).
Zitierungen von § 8 GÜG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GÜG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 GÜG Verantwortlicher für den Grundstoffverkehr
... betriebene Verkehr mit Grundstoffen unter Einhaltung der Vorschriften der §§ 3, 4, 7, 8 , 13 bis 18 und 21 erfolgt. (2) Als Verantwortlicher ist je nach Rechtsform des ...
§ 9 GÜG Versagung der Erlaubnis
... Berechtigten ergeben, 4. ausreichende Sicherungen (§ 8 Nr. 4) nicht vorhanden sind, 5. die Sicherheit oder Kontrolle des ...
§ 10 GÜG Entscheidung
... zugestellt wird. (3) Der Inhaber der Erlaubnis hat jede Änderung der in § 8 bezeichneten Angaben dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ...
§ 13 GÜG Erlaubnis für Drittlandshandel
... der in Kategorie 1 des Anhangs dieser Verordnung bezeichneten Grundstoffe finden die §§ 7 bis 12 entsprechende ...
§ 30 GÜG Bußgeldvorschriften
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. in einem Antrag nach § 8 eine unrichtige Angabe macht oder eine unrichtige Unterlage beifügt, 2. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Grundstoff-Kostenverordnung (GÜG-KostV)
V. v. 26.04.2004 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch § 9 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1678
§ 3 GÜG-KostV Neuerteilung einer Erlaubnis
... Erlaubnis hinsichtlich der neu aufgenommenen Verkehrsarten oder Grundstoffe im Sinne von § 8 Nr. 5 des Grundstoffüberwachungsgesetzes eine Gebühr je Verkehrsart und Grundstoff von ... als 480 Euro, 2. Änderung in der Person des Erlaubnisinhabers im Sinne von § 8 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes eine Gebühr von 140 Euro, 3. ... von 140 Euro, 3. Änderung in der Lage der Betriebsstätten im Sinne von § 8 Nr. 3 des Grundstoffüberwachungsgesetzes eine Gebühr von 60 Euro erhoben. ...
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