Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.03.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 36 - Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG)

§ 36 Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes



Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann den Wortlaut des Betäubungsmittelgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.