Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.09.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 31 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst - Fachrichtung Bahnwesen - (LAP-gtDBahnwesenV)
V. v. 21.11.2002 BGBl. I S. 4438; aufgehoben durch § 25 V. v. 12.09.2014 BGBl. I S. 1526
Geltung ab 06.12.2002; FNA: 2030-7-23-1 Beamte
|
Geltung ab 06.12.2002; FNA: 2030-7-23-1 Beamte
|
§ 31 Gesamtergebnis
§ 31 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Im Anschluss an die mündliche Prüfung setzt die Prüfungskommission die Abschlussnote fest. Dabei werden berücksichtigt:
- 1.
- die Durchschnittspunktzahl der drei Leistungsnachweise des Vorbereitungsdienstes mit 20 vom Hundert,
- 2.
- die Rangpunkte der drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten mit jeweils 18 vom Hundert, insgesamt 54 vom Hundert, und
- 3.
- die Durchschnittspunktzahl der mündlichen Prüfung mit 26 vom Hundert.
(2) Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis nach Absatz 1 und in der mündlichen Prüfung mindestens die Durchschnittspunktzahl 5 erreicht ist.
(3) Im Anschluss an die Beratung der Prüfungskommission teilt die oder der Vorsitzende den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern die erreichten Rangpunkte mit und erläutert sie auf Wunsch kurz mündlich.
Anzeige
Zitierungen von § 31 LAP-gtDBahnwesenV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 LAP-gtDBahnwesenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gtDBahnwesenV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 LAP-gtDBahnwesenV Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... Laufbahn erworben. Die Aufstiegsprüfung kann einmal wiederholt werden. Die §§ 21 bis 34 sind entsprechend anzuwenden. Nach bestandener Aufstiegsprüfung bleiben die Beamtinnen ...
§ 32 LAP-gtDBahnwesenV Zeugnis
... bestanden haben, ein Prüfungszeugnis, das mindestens die Abschlussnote sowie die nach § 31 Abs. 1 Satz 2 errechnete Durchschnittspunktzahl enthält. Ist die Prüfung nicht ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/613/a7861.htm