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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation (BKFAngAusbV k.a.Abk.)
V. v. 12.03.1992 BGBl. I S. 507; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1992; FNA: 806-21-1-176 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1992; FNA: 806-21-1-176 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb
- 1.1
- Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung;
- 2.
- Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln;
- 3.
- Verwaltungsorganisation und -betrieb
- 3.1
- Verwaltungshandeln,
- 3.2
- Organisation und Funktionszusammenhänge;
- 4.
- Bürowirtschaft
- 4.1
- Organisation des Arbeitsplatzes,
- 4.2
- Arbeits- und Organisationsmittel,
- 4.3
- bürowirtschaftliche Abläufe,
- 4.4
- Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen,
- 4.5
- Statistik;
- 5.
- Informationsverarbeitung
- 5.1
- Grundlagen der Informationsverarbeitung,
- 5.2
- Bürokommunikation,
- 5.3
- schreibtechnische Qualifikationen,
- 5.4
- Textformulierung und -gestaltung,
- 5.5
- automatisierte Textverarbeitung,
- 5.6
- Datenschutz;
- 6.
- Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
- 6.1
- Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination,
- 6.2
- Organisationsaufgaben;
- 7.
- Finanzwesen
- 7.1
- öffentliches Finanzwesen,
- 7.2
- Kassenwesen;
- 8.
- Personalwesen
- 8.1
- Grundzüge des Personalwesens,
- 8.2
- Personalaufgaben;
- 9.
- Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung
- 9.1
- Organisation und Arbeitsabläufe,
- 9.2
- Verwaltungsverfahren,
- 9.3
- Rechtsanwendung.
(2) Bei der Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 9 sind unterschiedliche Fachaufgaben von zwei Fachbereichen der ausbildenden Stelle zugrunde zu legen.
Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BKFAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKFAngAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BKFAngAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen ...
§ 5 BKFAngAusbV Durchführung der Berufsausbildung
... von 420 Stunden zu vermitteln. Dabei kommen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 in Betracht; dem Auszubildenden sind Einsichten in Sinn, Zweck und Bedeutung der ...
§ 9 BKFAngAusbV Abschlußprüfung
... Der Prüfling soll eine Fachaufgabe aus einem der beiden Fachbereiche nach § 3 Abs. 2 bearbeiten. Er soll dabei zeigen, daß er Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ...
Anlage I BKFAngAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation - Sachliche Gliederung -
... Fertigkeiten und Kenntnisse 1. Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) 1.1 Stellung und Aufgaben des ... Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) a) staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundesrepu- ... Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen 1.2 Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen b) ... Umweltschutz und rationelle Ressourcen- Verwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) a) Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller ... zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) a) Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledigung ... beschreiben 3. Verwaltungsorganisation und -betrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) 3.1 Verwaltungshandeln (§ 3 Abs. 1 ... (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) 3.1 Verwaltungshandeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) a) Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze und ... 3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) a) Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle erläutern ... Arbeitsbereich beitragen 4. Bürowirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) 4.1 Organisation des Arbeitsplatzes ... Nr. 4) 4.1 Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) a) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter ... sachgerecht gestalten 4.2 Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handha- ... veranlassen 4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) a) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Post- ... Bestell- und Vergabewesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) a) Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben b) ... ökologischen Gesichtspunkten mitwirken 4.5 Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5) a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildenden ... und Ergebnisse aufbereiten 5. Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) 5.1 Grundlagen der ... 5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) a) Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und ... Stelle erklären 5.2 Bürokommunikation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems der aus- ... beachten 5.3 Schreibtechnische Qualifikationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) ... bedienen 5.4 Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4) a) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nach- ... mit- wirken 5.5 Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5) a) Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten b) Texte speichern, ... Verbesserungsvorschläge entwickeln 5.6 Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6) a) Vorschriften des Datenschutzes einhalten b) die Vorschriften zum ... anwenden 6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) 6.1 Kommunikation und Kooperation im ... und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) a) Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ... verteilen und bearbeiten 6.2 Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) a) Arbeitsabläufe organisieren b) Reiseunterlagen beschaffen ... nachbereiten g) Reisekosten abrechnen 7. Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) 7.1 Öffentliches Finanzwesen (§ ... Abs. 1 Nr. 7) 7.1 Öffentliches Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) a) Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben b) ... zwischen den Abgabearten beschreiben 7.2 Kassenwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) a) Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen b) ... Vollständigkeit prüfen 8. Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) 8.1 Grundzüge des Personalwesens ... 1 Nr. 8) 8.1 Grundzüge des Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1) a) Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlich ... des Kindergeldrechtes darstellen 8.2 Personalaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2) a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durch- ... einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9) 9.1 Organisation und Arbeitsabläufe ... Nr. 9) 9.1 Organisation und Arbeitsabläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1) a) Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstellen ... im Fachbereich erläutern 9.2 Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2) a) Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem ... Anordnung veranlassen 9.3 Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3) a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und ...
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