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Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation (BKFAngAusbV k.a.Abk.)

V. v. 12.03.1992 BGBl. I S. 507; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1992; FNA: 806-21-1-176 Berufliche Bildung
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Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation - Sachliche Gliederung -


Anlage I wird in 3 Vorschriften zitiert

Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1.Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
 
1.1Stellung und Aufgaben
des Ausbildungsbetriebes
im Gesamtsystem
der öffentlichen Verwaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)
a) staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundesrepu-
blik Deutschland in ihren Bezügen zu den Aufgaben der ausbilden-
den Stelle darstellen
b) Art und Rechtsform der ausbildenden Stelle beschreiben
c) Aufgaben der ausbildenden Verwaltung, ihre rechtlichen Grund-
lagen und ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft beschreiben
d) Aufgaben der für die ausbildende Stelle wichtigen Organisationen
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
1.2Berufsbildung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)
a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen
b) Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsplan der ausbildenden
Stelle vergleichen
c) Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte
und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, erläutern
d) Bedeutung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertre-
tung im Rahmen der Berufsausbildung beschreiben
e) Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen
f) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und berufliche Auf-
stiegsmöglichkeiten beschreiben
1.3Arbeitssicherheit, Umweltschutz
und rationelle Ressourcen-
Verwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)
a) Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller
Ressourcenverwendung an Beispielen der ausbildenden Stelle
erklären
b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallver-
hütung und den Umweltschutz beschreiben
c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im
eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situations-
gerecht verhalten
d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrich-
tungen beachten
e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-
lichen Einwirkungsbereich beitragen
f) zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen
Einwirkungsbereich beitragen
2.Verhältnis zwischen Verwaltung
und Bürger,
bürgerorientiertes Handeln
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
a) Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledigung
angemessen berücksichtigen
b) Dienstleistungs- und Eingriffsverwaltung in ihren unterschiedlichen
Voraussetzungen und Anforderungen für das Verhältnis zwischen
Verwaltung und Bürger beschreiben
c) Aufklärung, Beratung und Auskunft situationsgerecht und bürger-
orientiert vornehmen
d) Inhalt und Form von Schriftsätzen und mündlichen Mitteilungen nach
Informationsziel und Adressatenkreis für den Bürger transparent
gestalten
e) Wirkungen des Verwaltungshandelns auf die Öffentlichkeit an Bei-
spielen beschreiben
3.Verwaltungsorganisation
und -betrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
 
3.1Verwaltungshandeln
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
a) Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze und Leitlinien
anwenden
b) Arten und Formen des Verwaltungshandelns beschreiben
c) Leistungen der ausbildenden Stelle darstellen
3.2Organisation
und Funktionszusammenhänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
a) Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle erläutern
b) Dienst- und Geschäftsordnung anwenden, Geschäftsverfahren
beherrschen
c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Auf-
gaben und Verantwortung an Beispielen der ausbildenden Stelle
darstellen
d) Informationswege in der ausbildenden Stelle darstellen und das
Zusammenwirken zwischen Funktionsbereichen beschreiben
e) Aufgaben, Anforderungen und Zusammenwirken typischer Büro-
arbeitsplätze darstellen
f) zur Verbesserung von Arbeitsabläufen im eigenen Arbeitsbereich
beitragen
4.Bürowirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
 
4.1Organisation
des Arbeitsplatzes
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)
a) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter
Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes erläutern
b) einschlägige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den
eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten
4.2Arbeits- und Organisationsmittel
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)
a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handha-
ben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen
b) rechtzeitige Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und
-geräten veranlassen
4.3Bürowirtschaftliche Abläufe
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3)
a) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Post-
ausgang kostenbewußt bearbeiten
b) Registraturarbeiten sachgerecht durchführen, Aufbewahrungsfristen
beachten
c) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben
einsetzen
d) Termine planen, überwachen und erforderliche Maßnahmen ein-
leiten
4.4Materialbewirtschaftung,
Bestell- und Vergabewesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4)
a) Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben
b) Beschaffungswesen der ausbildenden Stelle darstellen
c) bei der Materialverwaltung und bei dem Vergabeverfahren mitwirken
d) bei der Beschaffung und Entsorgung von Materialien nach wirt-
schaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten mitwirken
4.5Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5)
a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildenden
Stelle beschreiben
b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und
in geeigneter Form darstellen
c) Statistiken auswerten und Ergebnisse aufbereiten
5.Informationsverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
 
5.1Grundlagen
der Informationsverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)
a) Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und Kommunika-
tionstechnik erläutern
b) Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechniken auf
Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen
an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären
5.2Bürokommunikation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)
a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems der aus-
bildenden Stelle beschreiben
b) unterschiedliche Arbeitsaufgaben der ausbildenden Stelle mit Hilfe
von Bürokommunikationstechniken lösen
c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Bei-
spielen der ausbildenden Stelle darstellen
e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfah-
ren aufzeigen
f) Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze
beachten
5.3Schreibtechnische Qualifikationen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3)
a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben
b) Tastschreiben beherrschen
c) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabe-
geräte bedienen
5.4Textformulierung
und -gestaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4)
a) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nach-
schlagewerken erstellen
b) Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei
formulieren und gliedern
c) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten
d) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern
normgerecht maschinenschriftlich anfertigen
e) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen
f) Tabellen erstellen sowie bei der Gestaltung von Vordrucken mit-
wirken
5.5Automatisierte Textverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5)
a) Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten
b) Texte speichern, verwalten, pflegen und sichern
c) Textbausteine und Serienbriefe erstellen
d) spezielle Funktionen des eingesetzten Textsystems anwenden
e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln
f) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Textsysteme bei der Anwen-
dung sachgerecht und wirtschaftlich nutzen, beurteilen und, soweit
zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwickeln
5.6Datenschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6)
a) Vorschriften des Datenschutzes einhalten
b) die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der
Erhebung und Behandlung von Daten anwenden
6.Assistenz- und
Sekretariatsaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
 
6.1Kommunikation und Kooperation
im Büro und Bürokoordination
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)
a) Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ausbilden-
den Stelle unterscheiden
b) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen
anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen bei-
tragen
c) Aufgaben kooperativ lösen
d) Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und mit den einzelnen
Funktionsbereichen erläutern
e) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben
f) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufberei-
ten und weiterleiten
g) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen
h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbeitungs-
zeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminkalender führen
i) Besucher empfangen, anmelden, informieren und betreuen
k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte,
Zeitungen, Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten
6.2Organisationsaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)
a) Arbeitsabläufe organisieren
b) Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen
c) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht
auswählen
d) Reservierungen vornehmen
e) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und ver-
teilen
f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vor-
gaben vor- und nachbereiten
g) Reisekosten abrechnen
7.Finanzwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)
 
7.1Öffentliches Finanzwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1)
a) Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben
b) Unterschiede zwischen staatlichem und kommunalem Haushalts-
recht nennen
c) Grundzüge der Aufstellung und des Zustandekommens des Haus-
halts in der ausbildenden Stelle beschreiben
d) Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der ausbilden-
den Stelle darstellen
e) Unterschiede zwischen den Abgabearten beschreiben
7.2Kassenwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2)
a) Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen
b) Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen, Haushaltsüber-
wachungsliste führen
c) Belege für Zahlungsvorgänge erstellen und bei der Zusammen-
stellung der Buchungsbelege mitwirken
d) Kassenanordnungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit
prüfen
8.Personalwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)
 
8.1Grundzüge des Personalwesens
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1)
a) Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechts-
grundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden
b) Pflichten und Rechte von Auszubildenden, Arbeitern, Angestellten
und Beamten erläutern
c) Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechtes darstellen
d) Vorschriften der Arbeitnehmerschutzgesetze darstellen
e) Zweck und Ziel des Personalvertretungsgesetzes oder des Betriebs-
verfassungsgesetzes darstellen, Grundzüge des Wahlverfahrens,
der Zusammensetzung und der Aufgaben der Personalvertretung
sowie die Beteiligungsarten beschreiben
f) Grundzüge des Sozialversicherungs-, des Zusatzversorgungs- und
des Kindergeldrechtes darstellen
8.2Personalaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2)
a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durch-
führen, insbesondere Verträge und Schriftstücke fertigen, Berech-
nungen durchführen
b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbeson-
dere Urlaubs-, Krank- und Unfallmeldungen bearbeiten
c) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten, Regeln für das
Führen von Personalakten und Datenschutzbestimmungen im Per-
sonalwesen beachten
9.Fachaufgaben einzelner
Fachbereiche, Verwaltungsverfahren
und Rechtsanwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)
 
9.1Organisation und Arbeitsabläufe
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1)
a) Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstellen
b) Arbeitsabläufe im Fachbereich erläutern
9.2Verwaltungsverfahren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2)
a) Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem besonde-
ren Verwaltungsverfahren zuordnen
b) Zustandekommen, Inhalt, Bekanntgabe, Rücknahme und Widerruf
von Verwaltungsakten erklären
c) form- und fristgerechte Einlegung von Widersprüchen überprüfen
d) die förmliche Zustellung aufgrund besonderer Vorschriften oder
behördlicher Anordnung veranlassen
9.3Rechtsanwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3)
a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und unbestimmte
Rechtsbegriffe erläutern, Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen
zueinander bei der Rechtsanwendung beschreiben
b) Anliegen klären, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken,
Anträge annehmen und Sachverhalte ermitteln
c) Fristen und Termine berechnen, festsetzen und berücksichtigen
d) anhand praktischer Fälle die für einen Sachverhalt spezifischen
Vorschriften anwenden und Auskünfte erteilen




 

Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I BKFAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKFAngAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BKFAngAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 BKFAngAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 9 BKFAngAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...