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Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation (BKFAngAusbV k.a.Abk.)
V. v. 12.03.1992 BGBl. I S. 507; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1992; FNA: 806-21-1-176 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1992; FNA: 806-21-1-176 Berufliche Bildung
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Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation - Sachliche Gliederung -
Anlage I wird in 3 Vorschriften zitiert
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundesrepu- blik Deutschland in ihren Bezügen zu den Aufgaben der ausbilden- den Stelle darstellen b) Art und Rechtsform der ausbildenden Stelle beschreiben c) Aufgaben der ausbildenden Verwaltung, ihre rechtlichen Grund- lagen und ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft beschreiben d) Aufgaben der für die ausbildende Stelle wichtigen Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen |
1.2 | Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen b) Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsplan der ausbildenden Stelle vergleichen c) Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, erläutern d) Bedeutung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertre- tung im Rahmen der Berufsausbildung beschreiben e) Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen f) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und berufliche Auf- stiegsmöglichkeiten beschreiben |
1.3 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcen- Verwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Ressourcenverwendung an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallver- hütung und den Umweltschutz beschreiben c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situations- gerecht verhalten d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrich- tungen beachten e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf- lichen Einwirkungsbereich beitragen f) zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
2. | Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | a) Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledigung angemessen berücksichtigen b) Dienstleistungs- und Eingriffsverwaltung in ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen für das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger beschreiben c) Aufklärung, Beratung und Auskunft situationsgerecht und bürger- orientiert vornehmen d) Inhalt und Form von Schriftsätzen und mündlichen Mitteilungen nach Informationsziel und Adressatenkreis für den Bürger transparent gestalten e) Wirkungen des Verwaltungshandelns auf die Öffentlichkeit an Bei- spielen beschreiben |
3. | Verwaltungsorganisation und -betrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Verwaltungshandeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze und Leitlinien anwenden b) Arten und Formen des Verwaltungshandelns beschreiben c) Leistungen der ausbildenden Stelle darstellen |
3.2 | Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle erläutern b) Dienst- und Geschäftsordnung anwenden, Geschäftsverfahren beherrschen c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Auf- gaben und Verantwortung an Beispielen der ausbildenden Stelle darstellen d) Informationswege in der ausbildenden Stelle darstellen und das Zusammenwirken zwischen Funktionsbereichen beschreiben e) Aufgaben, Anforderungen und Zusammenwirken typischer Büro- arbeitsplätze darstellen f) zur Verbesserung von Arbeitsabläufen im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
4. | Bürowirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern b) einschlägige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten |
4.2 | Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handha- ben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen b) rechtzeitige Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen |
4.3 | Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Post- ausgang kostenbewußt bearbeiten b) Registraturarbeiten sachgerecht durchführen, Aufbewahrungsfristen beachten c) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen d) Termine planen, überwachen und erforderliche Maßnahmen ein- leiten |
4.4 | Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben b) Beschaffungswesen der ausbildenden Stelle darstellen c) bei der Materialverwaltung und bei dem Vergabeverfahren mitwirken d) bei der Beschaffung und Entsorgung von Materialien nach wirt- schaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten mitwirken |
4.5 | Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5) | a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildenden Stelle beschreiben b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen c) Statistiken auswerten und Ergebnisse aufbereiten |
5. | Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Grundlagen der Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und Kommunika- tionstechnik erläutern b) Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären |
5.2 | Bürokommunikation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems der aus- bildenden Stelle beschreiben b) unterschiedliche Arbeitsaufgaben der ausbildenden Stelle mit Hilfe von Bürokommunikationstechniken lösen c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Bei- spielen der ausbildenden Stelle darstellen e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfah- ren aufzeigen f) Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten |
5.3 | Schreibtechnische Qualifikationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) Tastschreiben beherrschen c) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabe- geräte bedienen |
5.4 | Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4) | a) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nach- schlagewerken erstellen b) Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern c) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten d) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern normgerecht maschinenschriftlich anfertigen e) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen f) Tabellen erstellen sowie bei der Gestaltung von Vordrucken mit- wirken |
5.5 | Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5) | a) Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten b) Texte speichern, verwalten, pflegen und sichern c) Textbausteine und Serienbriefe erstellen d) spezielle Funktionen des eingesetzten Textsystems anwenden e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln f) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Textsysteme bei der Anwen- dung sachgerecht und wirtschaftlich nutzen, beurteilen und, soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwickeln |
5.6 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6) | a) Vorschriften des Datenschutzes einhalten b) die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Erhebung und Behandlung von Daten anwenden |
6. | Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | |
6.1 | Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ausbilden- den Stelle unterscheiden b) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen bei- tragen c) Aufgaben kooperativ lösen d) Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und mit den einzelnen Funktionsbereichen erläutern e) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben f) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufberei- ten und weiterleiten g) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbeitungs- zeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminkalender führen i) Besucher empfangen, anmelden, informieren und betreuen k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte, Zeitungen, Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten |
6.2 | Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) Arbeitsabläufe organisieren b) Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen c) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht auswählen d) Reservierungen vornehmen e) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und ver- teilen f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vor- gaben vor- und nachbereiten g) Reisekosten abrechnen |
7. | Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Öffentliches Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben b) Unterschiede zwischen staatlichem und kommunalem Haushalts- recht nennen c) Grundzüge der Aufstellung und des Zustandekommens des Haus- halts in der ausbildenden Stelle beschreiben d) Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der ausbilden- den Stelle darstellen e) Unterschiede zwischen den Abgabearten beschreiben |
7.2 | Kassenwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen b) Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen, Haushaltsüber- wachungsliste führen c) Belege für Zahlungsvorgänge erstellen und bei der Zusammen- stellung der Buchungsbelege mitwirken d) Kassenanordnungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen |
8. | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) | |
8.1 | Grundzüge des Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1) | a) Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechts- grundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden b) Pflichten und Rechte von Auszubildenden, Arbeitern, Angestellten und Beamten erläutern c) Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechtes darstellen d) Vorschriften der Arbeitnehmerschutzgesetze darstellen e) Zweck und Ziel des Personalvertretungsgesetzes oder des Betriebs- verfassungsgesetzes darstellen, Grundzüge des Wahlverfahrens, der Zusammensetzung und der Aufgaben der Personalvertretung sowie die Beteiligungsarten beschreiben f) Grundzüge des Sozialversicherungs-, des Zusatzversorgungs- und des Kindergeldrechtes darstellen |
8.2 | Personalaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2) | a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durch- führen, insbesondere Verträge und Schriftstücke fertigen, Berech- nungen durchführen b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbeson- dere Urlaubs-, Krank- und Unfallmeldungen bearbeiten c) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten, Regeln für das Führen von Personalakten und Datenschutzbestimmungen im Per- sonalwesen beachten |
9. | Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9) | |
9.1 | Organisation und Arbeitsabläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1) | a) Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstellen b) Arbeitsabläufe im Fachbereich erläutern |
9.2 | Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2) | a) Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem besonde- ren Verwaltungsverfahren zuordnen b) Zustandekommen, Inhalt, Bekanntgabe, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten erklären c) form- und fristgerechte Einlegung von Widersprüchen überprüfen d) die förmliche Zustellung aufgrund besonderer Vorschriften oder behördlicher Anordnung veranlassen |
9.3 | Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3) | a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe erläutern, Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander bei der Rechtsanwendung beschreiben b) Anliegen klären, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken, Anträge annehmen und Sachverhalte ermitteln c) Fristen und Termine berechnen, festsetzen und berücksichtigen d) anhand praktischer Fälle die für einen Sachverhalt spezifischen Vorschriften anwenden und Auskünfte erteilen |
Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I BKFAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKFAngAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BKFAngAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 BKFAngAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 9 BKFAngAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
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