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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten (BPräsUnifAnO k.a.Abk.)

A. v. 14.07.1978 BGBl. I S. 1067; aufgehoben durch § 7 A. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4155
Geltung ab 26.07.1978; FNA: 51-1-8 Rechtsstellung der Soldaten
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) ordne ich an:


Artikel 1



Die Soldaten führen folgende Dienstgradbezeichnungen:

I.
Offiziere:

1.
a)
General, Admiral;

b)
Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiraloberstabsarzt;

c)
Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabsarzt;

d)
Brigadegeneral, Flotillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt, Generalapotheker;

2.
a)
Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär;

b)
Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flotillenarzt, Oberfeldapotheker, Flotillenapotheker, Oberfeldveterinär;

c)
Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär;

3.
a)
Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant;

b)
Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär;

4.
a)
Oberleutnant, Oberleutnant zur See;

b)
Leutnant, Leutnant zur See.



II.
Unteroffiziere:

1.
a)
Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann;

b)
Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann;

c)
Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See;

d)
Oberfeldwebel, Oberbootsmann;

e)
Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See;

2.
a)
Stabsunteroffizier, Obermaat;

b)
Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett.



III.
Mannschaften:

a)
Oberstabsgefreiter;

b)
Stabsgefreiter;

c)
Hauptgefreiter;

d)
Obergefreiter;

e)
Gefreiter;

f)
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose.


Artikel 2



(1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten:

I.
Allgemeine Kennzeichen:

1.
Als nationales Kennzeichen sind an der Kopfbedeckung die Bundesfarben in Form einer Kokarde oder am unteren Rand des Barettemblems zu tragen; am Kampfanzug ist ein Ärmelabzeichen in den Bundesfarben zu tragen.

2.
Als Mützenabzeichen werden getragen beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker. Soweit Barette getragen werden, sind diese mit dem der Waffengattung entsprechenden Emblem zu versehen.

3.
Offiziere und Oberfähnriche tragen eine Stickerei auf dem Mützenschirm.

4.
Frauen in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes in der Marine tragen als Abzeichen am Hut einen Anker, Offiziere sowie Oberfähnriche zur See zusätzlich ein goldfarbenes Band am unteren Rand des Hutkegels.



II.
Anzugarten:

1.
Der Dienstanzug ist beim Heer grau, bei der Luftwaffe blau und bei der Marine dunkelblau. In bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug bei Heer und Luftwaffe sandfarben, bei der Marine sandfarben oder weiß. Der Gesellschaftsanzug beim Heer ist schwarz, bei der Luftwaffe blau und bei der Marine dunkelblau.

2.
Der Gesellschaftsanzug der Frauen in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes ist dunkelblau oder dunkelblau und weiß.

3.
Der Kampfanzug richtet sich farblich nach der jeweiligen Zweckbestimmung. Am Kampfanzug, Tarndruck, werden auf den Aufschiebeschlaufen an Stelle der silberfarbenen Dienstgradabzeichen schwarzfarbene Dienstgradabzeichen getragen.



III.
Dienstgradabzeichen:

1.
Heer und Luftwaffe

a)
Grenadier

keine Dienstgradabzeichen;

b)
Gefreiter

ein Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;

c)
Obergefreiter

zwei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;

d)
Hauptgefreiter

drei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;

e)
Stabsgefreiter

4 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;

f)
Oberstabsgefreiter

fünf Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;

g)
Unteroffizier

eine unten offene Tresse als Schulterabzeichen;

h)
Stabsunteroffizier

eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;

i)
Feldwebel

ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;

j)
Oberfeldwebel

wie Feldwebel, jedoch zwei Winkel;

k)
Hauptfeldwebel

ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;

l)
Oberfähnrich

ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben als Schulterabzeichen mit silberner Schulterklappeneinfassung;

m)
Stabsfeldwebel

ein Kopfwinkel, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;

n)
Oberstabsfeldwebel

wie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel;

o)
Leutnant

ein silberner Stern als Schulterabzeichen;

p)
Oberleutnant

zwei silberne Sterne als Schulterabzeichen;

q)
Hauptmann

drei silberne Sterne als Schulterabzeichen;

r)
Stabshauptmann

vier silberne Sterne als Schulterabzeichen;

s)
Major

silbernes Eichenlaub und ein silberner Stern als Schulterabzeichen;

t)
Oberstleutnant

wie Major, jedoch zwei silberne Sterne;

u)
Oberst

wie Major, jedoch drei silberne Sterne;

v)
Brigadegeneral

Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln, goldenes Eichenlaub und ein goldener Stern als Schulterabzeichen;

w)
Generalmajor

wie Brigadegeneral, jedoch zwei goldene Sterne;

x)
Generalleutnant

wie Brigadegeneral, jedoch drei goldene Sterne;

y)
General

wie Brigadegeneral, jedoch vier goldene Sterne;

2.
Marine

a)
Matrose

keine Dienstgradabzeichen;

b)
Gefreiter

ein Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;

c)
Obergefreiter

zwei Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;

d)
Hauptgefreiter

drei Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;

e)
Stabsgefreiter

4 Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;

f)
Oberstabsgefreiter

fünf Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;

g)
Maat

zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten auf beiden Oberärmeln;

h)
Obermaat

wie Maat, jedoch zwei Oberwinkel;

i)
Bootsmann

ein Winkel, mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;

j)
Oberbootsmann

wie Bootsmann, jedoch zwei Winkel;

k)
Hauptbootsmann

ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;

l)
Oberfähnrich zur See

ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

m)
Stabsbootsmann

ein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;

n)
Oberstabsbootsmann

wie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel;

o)
Leutnant zur See

ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

p)
Oberleutnant zur See

zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

q)
Kapitänleutnant

zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

r)
Stabskapitänleutnant

zwei mittelbreite, dazwischen zwei schmale Ärmelstreifen, auf beiden Unterärmeln;

s)
Korvettenkapitän

drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

t)
Fregattenkapitän

drei mittelbreite, zwischen dem oberen und mittleren ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

u)
Kapitän zur See

vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

v)
Flotillenadmiral

ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

w)
Konteradmiral

ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

x)
Vizeadmiral

ein handbreiter, darüber zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;

y)
Admiral

ein handbreiter, darüber drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln.

Soweit Bekleidungsstücke mit Schulterklappen vorgesehen sind, tragen Mannschaften, Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts und Offiziere statt der Ärmelabzeichen die Dienstgradabzeichen in entsprechender Anordnung als Schulterabzeichen, Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts zusätzlich eine geschlossene Tresse auf den Schulterklappen. Maate tragen statt der Ärmelwinkel Schulterklappen mit offener, Obermaate mit geschlossener Tresse.

3.
Offiziere der Marine, Sanitätsoffiziere, Offizier- und Unteroffizieranwärter

Offiziere der Marine, Sanitätsoffiziere, Offizier- und Unteroffizieranwärter tragen die in der Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr bestimmten zusätzlichen Abzeichen.

(2) Ich übertrage die Befugnis zur Bestimmung der Uniform der Soldaten - mit Ausnahme der in Absatz 1 genannten allgemeinen Kennzeichen, Anzugarten und Dienstgradabzeichen - dem Bundesminister der Verteidigung mit der Maßgabe, daß Änderungen oder Neueinführungen erst nach meiner zustimmenden Kenntnisnahme erfolgen.


Artikel 3



Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.