Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.06.2011 aufgehoben

Artikel 6 - Gesetz über die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (SVEUErmG k.a.Abk.)

G. v. 17.05.1974 BGBl. I S. 1177; aufgehoben durch Artikel 13 Abs. 2 G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1202
Geltung ab 22.05.1974; FNA: 89-4-1 Koordinierende Vorschriften
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Artikel 6



Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.



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