Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.01.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV)

§ 3 Änderung des Vorblatts



Werden die Beträge für die kleineren Barbeträge (Abschnitt F der Ausfüllhinweise) geändert, so kann dies berücksichtigt werden, ohne daß es einer Änderung dieser Verordnung bedarf.



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