Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.01.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anlage 1 - Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV)
V. v. 17.12.1994 BGBl. I S. 3839; aufgehoben durch § 4 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 2
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 303-15-2 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
| |
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 303-15-2 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
| |
Anlage 1 Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(BGBl. I 1994 S. 3840 - 3843)
Zitierungen von Anlage 1 BerHVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BerHVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerHVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BerHVV Vordrucke
... für den Antrag natürlicher Personen auf Gewährung von Beratungshilfe der in Anlage 1 bestimmte Vordruck mit Hinweisblatt; 2. für den Antrag des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/615/a7888.htm