Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 10 - Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 (KostRÄndG 1994)

G. v. 24.06.1994 BGBl. I S. 1325, 2591, 3471; aufgehoben durch Artikel 117 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 01.07.1994; FNA: 360-5 Kostenrecht
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Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf Artikel 8 Abs. 4, 5 und 14 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.



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