Tools:
Update via:
§ 9 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin (FKeramAusbV k.a.Abk.)
§ 9 Aufhebung von Vorschriften
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6156/a84898.htm