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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
§ 3 - Hofraumverordnung (HofV)
V. v. 24.09.1993 BGBl. I S. 1658; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2255
Geltung ab 13.10.1993 bis 01.01.2016; FNA: 315-11-11 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 13.10.1993 bis 01.01.2016; FNA: 315-11-11 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 3 Aufhebung früheren Rechts
(1) Diese Verordnung tritt zwei Wochen nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015.
(2) Zu dem in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Zeitpunkt tritt Artikel 2 der preußischen Verordnung betreffend das Grundbuchwesen vom 13. November 1899 (Preußische Gesetzessammlung S. 519) außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 9 Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung G. v. 22. Dezember 2010 BGBl. I S. 2255 m.W.v. 28. Dezember 2010
Frühere Fassungen von § 3 HofV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.12.2010 | Artikel 9 Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2255 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 HofV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HofV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HofV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2255
Artikel 9 TestRegG Änderung der Hofraumverordnung
... § 3 Absatz 1 Satz 2 der Hofraumverordnung vom 24. September 1993 (BGBl. I S. 1658) wird die Angabe ...
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