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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2016 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur/zur Graveurin (GravAusbV k.a.Abk.)
V. v. 15.05.1998 BGBl. I S. 1020; aufgehoben durch § 17 V. v. 03.06.2016 BGBl. I S. 1298
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 7110-6-71 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.1998; FNA: 7110-6-71 Handwerk im Allgemeinen
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§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
- 6.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von Arbeitsunterlagen,
- 7.
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
- Prüfen und Messen,
- 9.
- Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 10.
- manuelles Spanen,
- 11.
- maschinelles Spanen,
- 12.
- Trennen und Umformen,
- 13.
- Fügen,
- 14.
- Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Modellen,
- 15.
- Programmieren und Bedienen von CNC-Gravierfräsmaschinen,
- 16.
- Anfertigen, Bearbeiten und Warmbehandeln von Werkzeugen,
- 17.
- Ausführen von Flachstichgravuren, Stahl- und Kupferstichen,
- 18.
- Anfertigen von Stempeln und Prägewerkzeugen,
- 19.
- Anfertigen von Preß-, Blas-, Spritz- und Vakuumformen,
- 20.
- Herstellen von Beschilderungen,
- 21.
- Anfertigen von Damaszierungen, Guillochierungen und Tauschierungen.
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur/zur Graveurin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GravAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GravAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 GravAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Flachgraviertechnik und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6161/a84936.htm