§ 39 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 39 SLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenSoldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
§ 51 SLV Übergangsvorschriften ... Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV ... oder eines Berufssoldaten". d) Die Angaben zu den §§ 38 und 39 werden wie folgt gefasst: „§ 38 Einstellung und Beförderung der ... „§ 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere § 39 (weggefallen)". e) In der Angabe zu Kapitel 4 Abschnitt 2 wird die Angabe ... Beförderung zum Major kein Stabsoffizierlehrgang erforderlich." 35. § 39 wird aufgehoben. 36. § 40 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...
Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 654
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