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Zitierungen von § 5 SLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 SLV Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 01.07.2011)
... Verwendung der für ihre Dienststellung erforderliche Dienstgrad verliehen worden ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2), in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten ...
Zitat in folgenden Normen
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 22.09.2015 BGBl. I S. 1597
§ 5 SoldErnAnO 2015 Reservistinnen und Reservisten, Soldatinnen und Soldaten, die nach dem Vierten und Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes Wehrdienst leisten
... Dies gilt auch für die Verleihung vorläufiger und zeitweiliger Dienstgrade nach § 5 Absatz 3, § 22 Absatz 5 und § 43 Absatz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung. (2) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1198
I. 3. SoldErnAnOÄndAO
... auch für die Verleihung vorläufiger und zeitweiliger Offizierdienstgrade nach § 5 Abs. 3 und § 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung." b) Absatz 3 Satz 2 ... Verleihung vorläufiger und zeitweiliger Unteroffizier- und Mannschaftsdienstgrade nach § 5 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung und vorläufiger und zeitweiliger ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe zu § 5a eingefügt: „§ 5a ... sobald die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... ersetzt. b) Die Absätze 4 bis 7 werden aufgehoben. 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Dienstzeiterfordernisse ... werden." 14. In § 13 Absatz 3 und 4 wird jeweils die Angabe „§ 5 Abs. 4" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1" ersetzt. 15. § 14 ... Jahre." c) In den Absätzen 4, 5 und 6 wird jeweils die Angabe „§ 5 Abs. 4" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1" ersetzt. 19. In § 18 ...
Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 654
Artikel 1 1. SLVÄndV
... Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ...
Vierte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 26.10.2012 BGBl. I S. 2280
I. 4. SoldErnAnOÄndAO
... Dies gilt auch für die Verleihung vorläufiger und zeitweiliger Dienstgrade nach § 5 Abs. 3, § 22 Abs. 5 und § 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung. (3) ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 18.10.2006 BGBl. I S. 2495; aufgehoben durch Artikel 11 A. v. 16.10.2008 BGBl. I S. 2110
Artikel 8 SoldErnAnO Beförderungen und Entlassungen
... Heeres befördern. Dies gilt auch für die Verleihung von Offizierdienstgraden nach § 5 Abs. 3 und § 43 Abs. 3 Satz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung und Feldwebeldienstgraden nach ... und entlassen. Dies gilt auch für die Verleihung von Unteroffizierdienstgraden nach § 5 Abs. 3 und § 22 Abs. 5 Satz 3 und 4 der Soldatenlaufbahnverordnung. ...
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 16.10.2008 BGBl. I S. 2110; aufgehoben durch Artikel 10 A. v. 25.04.2013 BGBl. I S. 954
Artikel 8 SoldErnAnO Beförderungen und Entlassungen (vom 01.12.2012)
... Dies gilt auch für die Verleihung vorläufiger und zeitweiliger Dienstgrade nach § 5 Abs. 3, § 22 Abs. 5 und § 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung. (3) ...
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 25.04.2013 BGBl. I S. 954; aufgehoben durch § 8 A. v. 22.09.2015 BGBl. I S. 1597
Artikel 8 SoldErnAnO Beförderungen und Entlassungen
... Dies gilt auch für die Verleihung vorläufiger und zeitweiliger Dienstgrade nach § 5 Absatz 3, § 22 Absatz 5 und § 43 Absatz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung. (3) ...
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