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Zitierungen von § 24 SLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 SLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26 SLV Offiziere mit Hochschulausbildung (vom 01.07.2011)
... und eine Offizierprüfung bestanden hat. Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 24 Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend. (5) Wer die Voraussetzungen des Absatzes ...
§ 29 SLV Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes (vom 01.07.2011)
... und Oberstabsfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Offizier. (3) § 24 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit je ...
§ 31 SLV Beförderung der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter (vom 01.07.2011)
... Der Dienstgrad Oberleutnant braucht nicht durchlaufen zu werden. § 24 Abs. 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (2) Vor der Beförderung zum ...
§ 35 SLV Beförderung der Militärmusikoffizier-Anwärterinnen und Militärmusikoffizier-Anwärter (vom 01.07.2011)
... Der Dienstgrad Oberleutnant braucht nicht durchlaufen zu werden. § 24 Abs. 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (2) Vor der Beförderung zum ...
§ 41 SLV Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
... Beförderung zum Unteroffizier bis zu einem Jahr angerechnet werden. (3) § 24 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zum Offizier werden ...
§ 43 SLV Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 13.04.2013)
... Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit berufen worden sind, gilt § 24 Absatz 1 entsprechend. Im Übrigen können sie jeweils nach einem Wehrdienst von ...
Zitat in folgenden Normen
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 51 SLV Übergangsvorschriften
... Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV
... „(Offizieranwärter)" oder „(OA)"." 25. § 24 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt geändert: ... abgeschlossen und eine Offizierprüfung bestanden hat. Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 24 Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend. (5) Wer die Voraussetzungen des Absatzes 4 ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 4 WehrRÄndG 2011 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
... Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit berufen worden sind, gilt § 24 Absatz 1 ...
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