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Zitierungen von § 26 SLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 SLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 SLV Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen (vom 01.07.2011)
... Für Verwendungen als Offizier im Truppendienst kann unbeschadet des § 26 als Oberleutnant in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit ... die Befähigung zum technischen Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen. (2) § 26 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Absatz 6 gilt entsprechend mit ...
§ 28 SLV Berufung von Offizieren mit Hochschulausbildung oder sonstigen zivilen Befähigungen in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 01.07.2011)
... Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer ... Interessen noch öffentlichen Belangen dient. (2) Nach den §§ 26 und 27 eingestellte Soldatinnen und Soldaten sind so zu verwenden, dass sie die ...
§ 38 SLV Einstellung und Beförderung der Offiziere (vom 01.07.2011)
... geowissenschaftlichen Fachgebiet abgeschlossen hat. (2) Die §§ 26 und 28 gelten entsprechend. Sofern das Studium mit einem Master oder einem ...
§ 43 SLV Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 13.04.2013)
... § 40 gilt entsprechend. (3) Die §§ 26 , 27, 32, 37 und 38 gelten entsprechend. Der jeweilige Dienstgrad wird für die Dauer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 51 SLV Übergangsvorschriften
... Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV
... 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7" ersetzt. c) Die Angaben zu den §§ 26 bis 28 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit ... Die Angaben zu den §§ 26 bis 28 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit Hochschulausbildung § 27 Offiziere mit sonstigen zivilen ... Obergefreiter müssen nicht durchlaufen werden." 26. Die §§ 26 bis 28 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit Hochschulausbildung ... 26. Die §§ 26 bis 28 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit Hochschulausbildung (1) Für militärfachliche Verwendungen, die ... (1) Für Verwendungen als Offizier im Truppendienst kann unbeschadet des § 26 als Oberleutnant in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit ... die Befähigung zum technischen Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen. (2) § 26 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Absatz 6 gilt entsprechend mit ... (1) Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer ... Interessen noch öffentlichen Belangen dient. (2) Nach den §§ 26 und 27 eingestellte Soldatinnen und Soldaten sind so zu verwenden, dass sie die ... auf einem geowissenschaftlichen Fachgebiet abgeschlossen hat. (2) Die §§ 26 und 28 gelten entsprechend. Sofern das Studium mit einem Master oder einem gleichwertigen ... oder „(ROA)". § 40 gilt entsprechend. (3) Die §§ 26 , 27, 32, 37 und 38 gelten entsprechend. Der jeweilige Dienstgrad wird für die Dauer der ...