interne Verweise
Zitat in folgenden NormenSoldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
§ 51 SLV Übergangsvorschriften ... Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV ... einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden." 27. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „im ... gleichwertig anerkannten Abschluss besitzen oder 2. die Voraussetzungen des § 29 erfüllen, ohne dass ein Auswahllehrgang erforderlich ist. Die Anwärterinnen ...
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