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Frühere Fassungen von § 121 GVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.12.2019Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2121
aktuell vorher 30.07.2010Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
vom 24.07.2010 BGBl. I S. 976
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.