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Frühere Fassungen von § 142a GVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2017 | Artikel 6 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872 |
aktuell vorher | 01.08.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12.06.2015 BGBl. I S. 925 |
aktuell vorher | 01.09.2014 | Artikel 2 Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vom 23.04.2014 BGBl. I S. 410 |
aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 8 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3198 |
aktuell | vor 01.01.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6164/al85157.htm