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Frühere Fassungen von § 187 GVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.10.2017Artikel 1 Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)
vom 08.10.2017 BGBl. I S. 3546
aktuell vorher 06.07.2013Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
vom 02.07.2013 BGBl. I S. 1938
aktuellvor 06.07.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.