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Zitierungen von § 21j GVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21j GVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 17 1. BMJBBG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... von Gerichten eingerichtet werden." 2. Nach § 21i wird folgender § 21j eingefügt: „§ 21j (1) Wird ein Gericht errichtet und ist ... 2. Nach § 21i wird folgender § 21j eingefügt: „§ 21j (1) Wird ein Gericht errichtet und ist das Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 ...
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