Tools:
Update via:
Frühere Fassungen von § 67 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.10.2023 | Artikel 1 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203 |
aktuell vorher | 01.08.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1610 |
aktuell vorher | 27.03.2012 (09.05.2012) | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2258/09 - (zu § 67 Absatz 4 des Strafgesetzbuches) vom 27.04.2012 BGBl. I S. 1021 |
aktuell vorher | 20.07.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16.07.2007 BGBl. I S. 1327 |
aktuell | vor 20.07.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6165/al85305.htm