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Frühere Fassungen von § 217 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.02.2020 (19.03.2020) | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2347/15 u. a. - (zu § 217 des Strafgesetzbuches) vom 10.03.2020 BGBl. I S. 525 |
aktuell vorher | 10.12.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2177 |
aktuell | vor 10.12.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6165/al85545.htm