Zitierungen von § 38 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 3 EGStGB Zulässige Rechtsfolgen bei Straftaten nach Landesrecht (vom 01.07.2017)
... allein und 2. bei Freiheitsstrafe kein anderes Mindestmaß als das gesetzliche ( § 38 Abs. 2 des Strafgesetzbuches ) und kein niedrigeres Höchstmaß als sechs Monate  ...


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