Zitierungen von § 106b StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106b StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung der geänderten Fassung der Hausordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 30.05.2017 BGBl. I S. 1290
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
B. v. 02.10.2002 BGBl. I S. 3964
§ 9 BRSekrHausO Bußgeld- und Strafbestimmungen
... Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Anordnungen kann unter den Voraussetzungen von § 106b des Strafgesetzbuches oder von § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten als Straftat ...

Hausordnung des Deutschen Bundestages - Vom 7. August 2002 in der Fassung vom 29. Juni 2020
B. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1949
Anhang BTHONB 2020 zur Hausordnung
... Landes noch für die Mitglieder der Landesregierung und deren Beauftragte." § 106b des Strafgesetzbuches „§ 106b Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans  ... und deren Beauftragte." § 106b des Strafgesetzbuches „ § 106b Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans (1) Wer gegen Anordnungen ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed