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Zitierungen von § 121 StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
G. v. 16.03.1976 BGBl. I S. 581, 2088, 1977 I S. 436; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 100 StVollzG Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
... wiederholter Aufforderung nicht ablegen, 2. wenn sie eine Meuterei (§ 121 des Strafgesetzbuches) unternehmen oder 3. um ihre Flucht zu vereiteln ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2130
Artikel 1 44. StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs
... Drohung mit Gewalt behindert oder sie dabei tätlich angreift." 3. In § 121 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „Waffe" die Wörter „oder ein ...
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