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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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§ 6 - Pensionsfondsberichterstattungsverordnung (BerPensV)
V. v. 25.10.2005 BGBl. I S. 3048; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 10 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 01.11.2005; FNA: 7631-1-36 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.11.2005; FNA: 7631-1-36 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 6 Stückzahl und Fristen für die Einreichung der formgebundenen Erläuterungen
Die formgebundenen Erläuterungen gemäß § 5 sind der Aufsichtsbehörde jeweils in doppelter Ausfertigung einzureichen, und zwar
- 1.
- spätestens fünf Monate nach Schluss des Geschäftsjahres die Nachweisungen 801, 802, 803, 804, 811, 842 und 850,
- 2.
- spätestens sechs Monate nach Schluss des Geschäftsjahres die Nachweisungen 820 und 830.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung V. v. 27. April 2010 BGBl. I S. 466 m.W.v. 4. Mai 2010
Frühere Fassungen von § 6 BerPensV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.05.2010 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung vom 27.04.2010 BGBl. I S. 466 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 BerPensV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BerPensV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerPensV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BerPensV Interner jährlicher Bericht
... 2. formgebundene Erläuterungen gemäß den §§ 5 und 6 und 3. sonstige Rechnungslegungsunterlagen gemäß § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 466
Artikel 1 1. BerPensVÄndV Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung
... b) Die bisherigen Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 3 bis 9. 2. In § 6 Nummer 1 wird nach der Angabe „801," die Angabe „802," eingefügt. ...
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