§ 1 - Fernsehdienstnormenverordnung (FDNormV k.a.Abk.)

V. v. 04.02.1999 BGBl. I S. 85
Geltung ab 19.02.1999; FNA: 900-12-1 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG

§ 1 Normen



(1) Für Übertragungssysteme für voll digitale Fernsehdienste müssen nachstehende Normen des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen ETSI angewendet werden:

a)
Terrestrische Übertragungssysteme:

DIN ETS 300744 "Digitaler Fernsehrundfunk (DVB); Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation für das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T)"

b)
Satelliten-Übertragungssysteme:

DIN ETS 300421 "Digitale Rundfunk-Systeme für Fernsehen, Ton und Datendienste; Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation für Dienste über Satellit bei 11/12 GHz"

c)
Kabel-Übertragungssysteme:

DIN ETS 300429 "Digitale Rundfunk-Systeme für Fernsehen, Ton und Datendienste; Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation bei Kabelsystemen"

(2) Für die unter Absatz 1 genannten Normen gilt die jeweilige aktuelle Fassung unter der Voraussetzung, daß die Abwärtskompatibilität gewährleistet ist. Dies schließt das Überführen der Normen von DIN ETS nach DIN EN ein.



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