Änderung Anlage 1 GmbHG vom 01.08.2022

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Anlage GmbHG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2022 geltenden Fassung
Anlage 1 GmbHG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 20 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; dieses geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung)

Anlage (zu § 2 Abs. 1a)


(Text neue Fassung)

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1a)


(Textabschnitt unverändert)

Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft (BGBl. I 2008 S. 2044)

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern (BGBl. I 2008 S. 2045)




(heute geltende Fassung) 



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