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Synopse aller Änderungen des GmbHG am 01.01.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2021 durch Artikel 16 des SanInsFoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GmbHG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

GmbHG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung
GmbHG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 16 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Abschnitt 1 Errichtung der Gesellschaft
    § 1 Zweck; Gründerzahl
    § 2 Form des Gesellschaftsvertrags
    § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
    § 4 Firma
    § 4a Sitz der Gesellschaft
    § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil
    § 5a Unternehmergesellschaft
    § 6 Geschäftsführer
    § 7 Anmeldung der Gesellschaft
    § 8 Inhalt der Anmeldung
    § 9 Überbewertung der Sacheinlagen
    § 9a Ersatzansprüche der Gesellschaft
    § 9b Verzicht auf Ersatzansprüche
    § 9c Ablehnung der Eintragung
    § 10 Inhalt der Eintragung
    § 11 Rechtszustand vor der Eintragung
    § 12 Bekanntmachungen der Gesellschaft
Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
    § 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft
    § 14 Einlagepflicht
    § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen
    § 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten
    § 17 (weggefallen)
    § 18 Mitberechtigung am Geschäftsanteil
    § 19 Leistung der Einlagen
    § 20 Verzugszinsen
    § 21 Kaduzierung
    § 22 Haftung der Rechtsvorgänger
    § 23 Versteigerung des Geschäftsanteils
    § 24 Aufbringung von Fehlbeträgen
    § 25 Zwingende Vorschriften
    § 26 Nachschusspflicht
    § 27 Unbeschränkte Nachschusspflicht
    § 28 Beschränkte Nachschusspflicht
    § 29 Ergebnisverwendung
    § 30 Kapitalerhaltung
    § 31 Erstattung verbotener Rückzahlungen
    § 32 Rückzahlung von Gewinn
    § 32a (weggefallen)
    § 32b (weggefallen)
    § 33 Erwerb eigener Geschäftsanteile
    § 34 Einziehung von Geschäftsanteilen
Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung
    § 35 Vertretung der Gesellschaft
    § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen
    § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern
    § 37 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis
    § 38 Widerruf der Bestellung
    § 39 Anmeldung der Geschäftsführer
    § 40 Liste der Gesellschafter, Verordnungsermächtigung
    § 41 Buchführung
    § 42 Bilanz
    § 42a Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts
    § 43 Haftung der Geschäftsführer
    § 43a Kreditgewährung aus Gesellschaftsvermögen
    § 44 Stellvertreter von Geschäftsführern
    § 45 Rechte der Gesellschafter
    § 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter
    § 47 Abstimmung
    § 48 Gesellschafterversammlung
    § 49 Einberufung der Versammlung
    § 50 Minderheitsrechte
    § 51 Form der Einberufung
    § 51a Auskunfts- und Einsichtsrecht
    § 51b Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht
    § 52 Aufsichtsrat
Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
    § 53 Form der Satzungsänderung
    § 54 Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung
    § 55 Erhöhung des Stammkapitals
    § 55a Genehmigtes Kapital
    § 56 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
    § 56a Leistungen auf das neue Stammkapital
    § 57 Anmeldung der Erhöhung
    § 57a Ablehnung der Eintragung
    § 57b (weggefallen)
    § 57c Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
    § 57d Ausweisung von Kapital- und Gewinnrücklagen
    § 57e Zugrundelegung der letzten Jahresbilanz; Prüfung
    § 57f Anforderungen an die Bilanz
    § 57g Vorherige Bekanntgabe des Jahresabschlusses
    § 57h Arten der Kapitalerhöhung
    § 57i Anmeldung und Eintragung des Erhöhungsbeschlusses
    § 57j Verteilung der Geschäftsanteile
    § 57k Teilrechte; Ausübung der Rechte
    § 57l Teilnahme an der Erhöhung des Stammkapitals
    § 57m Verhältnis der Rechte; Beziehungen zu Dritten
    § 57n Gewinnbeteiligung der neuen Geschäftsanteile
    § 57o Anschaffungskosten
    § 58 Herabsetzung des Stammkapitals
    § 58a Vereinfachte Kapitalherabsetzung
    § 58b Beträge aus Rücklagenauflösung und Kapitalherabsetzung
    § 58c Nichteintritt angenommener Verluste
    § 58d Gewinnausschüttung
    § 58e Beschluss über die Kapitalherabsetzung
    § 58f Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals
    § 59 (aufgehoben)
Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
    § 60 Auflösungsgründe
    § 61 Auflösung durch Urteil
    § 62 Auflösung durch eine Verwaltungsbehörde
    § 63 (weggefallen)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 64 Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
(Text neue Fassung)

    § 64 (aufgehoben)
    § 65 Anmeldung und Eintragung der Auflösung
    § 66 Liquidatoren
    § 67 Anmeldung der Liquidatoren
    § 68 Zeichnung der Liquidatoren
    § 69 Rechtsverhältnisse von Gesellschaft und Gesellschaftern
    § 70 Aufgaben der Liquidatoren
    § 71 Eröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten
    § 72 Vermögensverteilung
    § 73 Sperrjahr
    § 74 Schluss der Liquidation
    § 75 Nichtigkeitsklage
    § 76 Heilung von Mängeln durch Gesellschafterbeschluss
    § 77 Wirkung der Nichtigkeit
Abschnitt 6 Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 78 Anmeldepflichtige
    § 79 Zwangsgelder
    § 80 (weggefallen)
    § 81 (weggefallen)
    § 82 Falsche Angaben
    § 83 (weggefallen)
    § 84 Verletzung der Verlustanzeigepflicht
    § 85 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
    § 86 Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
    § 87 Bußgeldvorschriften
    § 88 Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
    Anlage (zu § 2 Abs. 1a)
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 64 Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung




§ 64 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

1 Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. 2 Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. 3 Die gleiche Verpflichtung trifft die Geschäftsführer für Zahlungen an Gesellschafter, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten, es sei denn, dies war auch bei Beachtung der in Satz 2 bezeichneten Sorgfalt nicht erkennbar. 4 Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 43 Abs. 3 und 4 entsprechende Anwendung.



 
(heute geltende Fassung) 

§ 71 Eröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten


(1) Die Liquidatoren haben für den Beginn der Liquidation eine Bilanz (Eröffnungsbilanz) und einen die Eröffnungsbilanz erläuternden Bericht sowie für den Schluß eines jeden Jahres einen Jahresabschluß und einen Lagebericht aufzustellen.

(2) 1 Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses sowie über die Entlastung der Liquidatoren. 2 Auf die Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht sind die Vorschriften über den Jahresabschluß entsprechend anzuwenden. 3 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind jedoch wie Umlaufvermögen zu bewerten, soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Vermögensgegenstände nicht mehr dem Geschäftsbetrieb dienen; dies gilt auch für den Jahresabschluß.

(3) 1 Das Gericht kann von der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen Abschlußprüfer befreien, wenn die Verhältnisse der Gesellschaft so überschaubar sind, daß eine Prüfung im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter nicht geboten erscheint. 2 Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zulässig.

vorherige Änderung

(4) Im übrigen haben sie die aus §§ 37, 41, 43 Abs. 1, 2 und 4, § 49 Abs. 1 und 2, § 64 sich ergebenden Rechte und Pflichten der Geschäftsführer.



(4) Im übrigen haben sie die aus §§ 37, 41, 43 Abs. 1, 2 und 4, § 49 Abs. 1 und 2 und aus § 15b der Insolvenzordnung sich ergebenden Rechte und Pflichten der Geschäftsführer.

(5) Auf den Geschäftsbriefen ist anzugeben, dass sich die Gesellschaft in Liquidation befindet; im Übrigen gilt § 35a entsprechend.