interne Verweise§ 9b GmbHG Verzicht auf Ersatzansprüche (vom 01.11.2008) ... Ein Verzicht der Gesellschaft auf Ersatzansprüche nach § 9a oder ein Vergleich der Gesellschaft über diese Ansprüche ist unwirksam, soweit der ... geregelt wird. (2) Ersatzansprüche der Gesellschaft nach § 9a verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Eintragung der ...
§ 57 GmbHG Anmeldung der Erhöhung (vom 01.08.2023) ... welche die Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet haben, finden § 9a Abs. 1 und 3 , § 9b entsprechende ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG)
G. v. 05.04.1991 BGBl. I S. 854; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 9 G. v. 04.12.2004 BGBl. I S. 3166
§ 3 SpTrUG Anwendung des Gründungsrechts ... ergibt. Den Gründern steht die übertragende Gesellschaft gleich. Die Haftung nach § 9a des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und nach § 46 des ...
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
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