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Zitierungen von § 9c GmbHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9c GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GmbHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 57a GmbHG Ablehnung der Eintragung (vom 01.11.2008)
... die Ablehnung der Eintragung durch das Gericht findet § 9c Abs. 1 entsprechende ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... der Gesellschaft § 9b Verzicht auf Ersatzansprüche § 9c Ablehnung der Eintragung § 10 Inhalt der Eintragung § 11 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 1 MoMiG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... durch das Wort Geschäftsanteile" ersetzt. 12. In § 9c Abs. 1 Satz 2 werden vor dem Wort überbewertet" die Wörter nicht ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6180/v85843.htm