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Zitierungen von § 10 GmbHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GmbHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 GmbHG Vertretung der Gesellschaft (vom 01.11.2008)
... die Zustellung auch unter der eingetragenen Anschrift der empfangsberechtigten Person nach § 10 Abs. 2 Satz 2 erfolgen. (3) Befinden sich alle Geschäftsanteile der ...
§ 54 GmbHG Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung (vom 01.11.2008)
...  (2) Bei der Eintragung genügt, sofern nicht die Abänderung die in § 10 bezeichneten Angaben betrifft, die Bezugnahme auf die bei dem Gericht eingereichten Dokumente ...
 
Zitat in folgenden Normen

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 13g HGB Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland (vom 01.08.2022)
...  (3) Die Eintragung der Errichtung der Zweigniederlassung hat auch die Angaben nach § 10 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Angaben nach § 13e Abs. 2 Satz 3 bis 5 zu enthalten. (4) ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... auf Ersatzansprüche § 9c Ablehnung der Eintragung § 10 Inhalt der Eintragung § 11 Rechtszustand vor der Eintragung § 12 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 10 EHUG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... Gesetz gilt § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend." 2. § 10 Abs. 3 wird aufgehoben. 2a. Dem § 12 wird folgender Satz angefügt:  ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 1 MoMiG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... die Wörter „nicht unwesentlich" eingefügt. 13. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ... die Zustellung auch unter der eingetragenen Anschrift der empfangsberechtigten Person nach § 10 Abs. 2 Satz 2 erfolgen." c) Absatz 3 wird aufgehoben. d) Absatz 4 ...

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 14b ARUG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), wird wie folgt geändert: 1. § 10 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Enthält der Gesellschaftsvertrag ...
 
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