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Zitierungen von § 14 GmbHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GmbHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... Gesellschafter § 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft § 14 Einlagepflicht § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 1 MoMiG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... denn, dass die fehlende Empfangsberechtigung dem Dritten bekannt war." 14. § 14 wird wie folgt gefasst: § 14 Einlagepflicht Auf jeden ... bekannt war." 14. § 14 wird wie folgt gefasst: § 14 Einlagepflicht Auf jeden Geschäftsanteil ist eine Einlage zu leisten. Die ...
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