Zitierungen von § 23 GmbHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GmbHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 GmbHG Zwingende Vorschriften (vom 01.11.2008)
... den in den §§ 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht befreit ...
§ 28 GmbHG Beschränkte Nachschusspflicht (vom 01.11.2008)
... die auf die Einzahlung der Stammeinlagen bezüglichen Vorschriften der §§ 21 bis 23 entsprechende Anwendung. Das gleiche gilt im Fall des § 27 Abs. 4 auch bei ... die Einforderung von Nachschüssen, auf deren Zahlung die Vorschriften der §§ 21 bis 23 Anwendung finden, schon vor vollständiger Einforderung der Stammeinlagen zulässig ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... § 21 Kaduzierung § 22 Haftung der Rechtsvorgänger § 23 Versteigerung des Geschäftsanteils § 24 Aufbringung von Fehlbeträgen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 21 BEG IV Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 23 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Versteigerung kann auch durch einen ...


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