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Zitierungen von § 23 GmbHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GmbHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 GmbHG Zwingende Vorschriften (vom 01.11.2008)
... den in den §§ 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht befreit ...
§ 28 GmbHG Beschränkte Nachschusspflicht (vom 01.11.2008)
... die auf die Einzahlung der Stammeinlagen bezüglichen Vorschriften der §§ 21 bis 23 entsprechende Anwendung. Das gleiche gilt im Fall des § 27 Abs. 4 auch bei ... die Einforderung von Nachschüssen, auf deren Zahlung die Vorschriften der §§ 21 bis 23 Anwendung finden, schon vor vollständiger Einforderung der Stammeinlagen zulässig ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... § 21 Kaduzierung § 22 Haftung der Rechtsvorgänger § 23 Versteigerung des Geschäftsanteils § 24 Aufbringung von Fehlbeträgen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 21 BEG IV Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 23 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Versteigerung kann auch durch einen ...
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