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Zitierungen von § 58d GmbHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58d GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GmbHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58a GmbHG Vereinfachte Kapitalherabsetzung (vom 01.09.2009)
... 53 und 54 über die Abänderung des Gesellschaftsvertrags gelten die §§ 58b bis ...
 
Zitat in folgenden Normen

GmbHG-Einführungsgesetz (EGGmbHG)
Artikel 2 G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026, 2031; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; dieses geändert durch Artikel 21 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 11 EGGmbHG Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (vom 01.08.2022)
... 2022 geltenden Fassung sind erstmals ab dem 1. August 2023 anzuwenden. (2) § 58d Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung ist erstmals auf Jahresabschlüsse für das ... für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 58d Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der bis einschließlich 31. Juli 2022 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... Kapitalherabsetzung § 58c Nichteintritt angenommener Verluste § 58d Gewinnausschüttung § 58e Beschluss über die Kapitalherabsetzung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 10 EHUG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... „nach § 325 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs" eingefügt. 8. In § 58d Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter „§ 325 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1" ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 20 DiRUG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen" eingefügt. 7. § 58d Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Die Gläubiger sind auf die Befriedigung oder ...
Artikel 21 DiRUG Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes
... 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals ab dem 1. August 2023 anzuwenden. (2) § 58d Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung ist erstmals auf Jahresabschlüsse für das ... für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 58d Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der bis einschließlich 31. Juli 2022 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf ...
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