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Zitierungen von § 68 GmbHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GmbHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... § 66 Liquidatoren § 67 Anmeldung der Liquidatoren § 68 Zeichnung der Liquidatoren § 69 Rechtsverhältnisse von Gesellschaft und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 21 BEG IV Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... zu treffenden Bestimmung oder mit der Abgabe der Stimmen in Textform" ersetzt. 3. § 68 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Zeichnen Liquidatoren für die Gesellschaft, ...
 
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