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§ 2 - Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV k.a.Abk.)
V. v. 11.08.1992 BGBl. I S. 1526; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 611-10-14-4 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 611-10-14-4 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 2 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände
§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände (Artikel 32 bis 38 der in § 1 Abs. 1 genannten Verordnung) ist ausgeschlossen für Gegenstände, die
- 1.
- ganz oder teilweise zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, die nach § 15 Abs. 2 und 3 des Gesetzes den Vorsteuerabzug ausschließen,
- 2.
- von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren nichtunternehmerischen Bereich eingeführt werden oder
- 3.
- von einem Unternehmer eingeführt werden, der die Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen (§§ 23 und 24 des Gesetzes) ermittelt.
Zitierungen von § 2 Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EUStBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EUStBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 EUStBV Allgemeines (vom 01.07.2021)
... Einfuhrumsatzsteuerfrei ist, vorbehaltlich der §§ 2 bis 10, die Einfuhr von Gegenständen, die nach Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 25 JStG 2020 Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
... In § 1 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 1a bis 10" durch die Angabe „ §§ 2 bis 10" und werden die Wörter „Artikel 29 bis 31" durch die Wörter ...
Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2232
Artikel 2 ZollVuaÄndV Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993
... folgt gefasst: (1) Einfuhrumsatzsteuerfrei ist, vorbehaltlich der §§ 1a bis 10, die Einfuhr von Gegenständen, die nach Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. ...
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