Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 3 - Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV)
neugefasst durch V. v. 15.01.1992 BGBl. I S. 22, 227; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
Geltung ab 01.04.1985; FNA: 9513-30 Schiffsbesatzung
|
Geltung ab 01.04.1985; FNA: 9513-30 Schiffsbesatzung
|
§ 3 Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
§ 3 wird in 12 Vorschriften zitiert
(1) Für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge gibt es die Befähigungszeugnisse:
- 1.
- Nautischer Wachoffizier,
- 2.
- Erster Offizier,
- 3.
- Kapitän.
(2) Für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der Nationalen Fahrt mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge gibt es die Befähigungszeugnisse:
- 1.
- Offizier,
- 2.
- Kapitän.
Anzeige
Zitierungen von § 3 SchOffzAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchOffzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchOffzAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 SchOffzAusbV Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen (vom 25.05.2011)
... Die in den §§ 3 bis 5 genannten Befähigungszeugnisse können Personen erwerben, die 1. die ... nach § 4 Nummer 1 Buchstabe c, 6. als Bewerber um die in § 3 Abs. 1 und in § 4 Nr. 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 genannten Befähigungszeugnisse ... Betriebszeugnisses für Funker, als Bewerber um die Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2 und § 4 Nr. 1 Buchstabe c den Erwerb des UKW-Betriebszeugnisses für Funker (UBZ) ...
§ 9 SchOffzAusbV Mindestalter (vom 25.05.2011)
... zum nautischen Wachoffizier, zum technischen Wachoffizier, zum Offizier nach § 3 Abs. 2, des Zeugnisses nach § 5 Abs. 2 sowie zum Rettungsbootmann beträgt 18 Jahre, ...
§ 18 SchOffzAusbV Berufseingangsprüfung
... Abs. 1 bis 3 des STCW-Codes und für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2, § 4 und § 5 Abs. 2 auf den in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Gebieten ...
§ 20 SchOffzAusbV Ausstellung der Befähigungszeugnisse (vom 25.05.2011)
... für 1. die Ausstellung der Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5a und 30, 2. deren Gültigkeitsverlängerung durch die Anerkennung des ... Abweichend von Satz 2 erhalten Bewerber um Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5 mit Abschlusszeugnissen der nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten ...
§ 21 SchOffzAusbV Befähigungszeugnisse anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vom 25.05.2011)
... vom 3.12.2008, S. 33) werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ...
§ 27 SchOffzAusbV Abweichungen vom Ausbildungsgang (vom 08.11.2006)
... der Wasserschutzpolizei für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2 und nach § 5 Abs. 2 anerkennen, sofern sie den Anforderungen dieser Verordnung ...
§ 30 SchOffzAusbV Weitergelten und Umtausch bisheriger Befähigungszeugnisse
... 2002 hinaus verlängert werden. Sie werden in Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 und 5 nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 umgetauscht. (3) Folgende bisherige ... a) A 6, AG, AM und A 4 (DDR) in das Befähigungszeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 3; b) AGW, AMW, A 5 (DDR) und A 3 (DDR) aa) mit einer ... von über einem Jahr als nautischer Schiffsoffizier in das Befähigungszeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2, bb) mit einer Seefahrtzeit von weniger als einem Jahr als nautischer ... weniger als einem Jahr als nautischer Schiffsoffizier in das Befähigungszeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1; c) A 4, AK und A 2 (DDR) in das Befähigungszeugnis ... 1; c) A 4, AK und A 2 (DDR) in das Befähigungszeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 mit der Einschränkung "auf Schiffen mit einem Bruttoraumgehalt von 6.000 ... von mehr als einem Jahr als nautischer Schiffsoffizier in das Befähigungszeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 mit der Einschränkung "auf Schiffen mit einem Bruttoraumgehalt von 6.000 ... weniger als einem Jahr als nautischer Schiffsoffizier in das Befähigungszeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 mit der gleichen Einschränkung wie unter Buchstabe aa; 2. ... findet, können auf Antrag gebührenpflichtig in Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2 oder nach § 5 Abs. 2 umgetauscht werden. (6) Befähigungszeugnisse ...
Zitat in folgenden Normen
Sportseeschifferscheinverordnung
neugefasst durch B. v. 03.03.1998 BGBl. I S. 394; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
§ 4 SportSeeSchV Prüfungskommissionen (vom 04.06.2016)
... der Prüfungskommissionen müssen Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 Abs. 1 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
V. v. 02.05.2011 BGBl. I S. 746
Artikel 1 3. SchOffzAusbVÄndV
... für 1. die Ausstellung der Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5a und 30, 2. deren Gültigkeitsverlängerung durch die Anerkennung des ... Abweichend von Satz 2 erhalten Bewerber um Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5 mit Abschlusszeugnissen der nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten ... vom 3.12.2008, S. 33) werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ...
Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3069
Artikel 1 SeeFischGuaÄndG Änderung des Seefischereigesetzes
... die Erteilung oder Wiedererteilung eines Befähigungszeugnisses nach den §§ 3 und 5 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ist zulässig. Ein Befähigungszeugnis ... ist zulässig. Ein Befähigungszeugnis nach den §§ 3 und 5 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ist auf Antrag zu erteilen oder wiederzuerteilen, ... Die Erteilung oder Wiedererteilung eines Befähigungszeugnisses nach den §§ 3 und 5 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ist ungeachtet der Regelungen nach den Sätzen ... nach den Sätzen 1 bis 5 zulässig. Ein Befähigungszeugnis nach den §§ 3 und 5 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ist auf Antrag zu erteilen oder wiederzuerteilen, ...
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 SeeEuroRUmsV
... Richtlinie 2005/45/EG, werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord unter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6194/a86088.htm