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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2014 aufgehoben
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§ 5 - Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV)
neugefasst durch V. v. 15.01.1992 BGBl. I S. 22, 227; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
Geltung ab 01.04.1985; FNA: 9513-30 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 01.04.1985; FNA: 9513-30 Schiffsbesatzung
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§ 5 Befähigungszeugnisse für den technischen Dienst auf Kauffahrteischiffen
§ 5 wird in 12 Vorschriften zitiert
(1) Für den technischen Dienst auf Schiffen mit jeder Antriebsleistung gibt es die Befähigungszeugnisse:
- 1.
- Technischer Wachoffizier,
- 2.
- Zweiter technischer Offizier,
- 3.
- Leiter der Maschinenanlage.
(2) Für den technischen Dienst auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 Kilowatt gibt es das Befähigungszeugnis für Schiffsmaschinisten.
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Zitierungen von § 5 SchOffzAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SchOffzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchOffzAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 SchOffzAusbV Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen (vom 25.05.2011)
... Die in den §§ 3 bis 5 genannten Befähigungszeugnisse können Personen erwerben, die 1. die ... des UKW-Betriebszeugnisses für Funker (UBZ) und 7. als Bewerber um die in § 5 genannten Befähigungszeugnisse mit Ausnahme des Befähigungszeugnisses nach § 5 Abs. ... 5 genannten Befähigungszeugnisse mit Ausnahme des Befähigungszeugnisses nach § 5 Abs. 2 außerdem Nachweise über die Befähigung zum Kesselwärter auf ...
§ 9 SchOffzAusbV Mindestalter (vom 25.05.2011)
... zum technischen Wachoffizier, zum Offizier nach § 3 Abs. 2, des Zeugnisses nach § 5 Abs. 2 sowie zum Rettungsbootmann beträgt 18 Jahre, für den Erwerb der ...
§ 15 SchOffzAusbV Ausbildung und Seefahrtzeiten zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den technischen Schiffsdienst (vom 01.12.2006)
... den Erwerb des Befähigungszeugnisses für den technischen Schiffsdienst nach § 5 Abs. 2 hat der Bewerber nachzuweisen 1. a) den Besitz des Zeugnisses über die ...
§ 18 SchOffzAusbV Berufseingangsprüfung
... und für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2, § 4 und § 5 Abs. 2 auf den in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Gebieten festgestellt und die Absätze ...
§ 20 SchOffzAusbV Ausstellung der Befähigungszeugnisse (vom 25.05.2011)
... für 1. die Ausstellung der Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5a und 30, 2. deren Gültigkeitsverlängerung durch die Anerkennung des ... Abweichend von Satz 2 erhalten Bewerber um Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5 mit Abschlusszeugnissen der nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten ...
§ 21 SchOffzAusbV Befähigungszeugnisse anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vom 25.05.2011)
... 3.12.2008, S. 33) werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter ...
§ 27 SchOffzAusbV Abweichungen vom Ausbildungsgang (vom 08.11.2006)
... für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2 und nach § 5 Abs. 2 anerkennen, sofern sie den Anforderungen dieser Verordnung ...
§ 30 SchOffzAusbV Weitergelten und Umtausch bisheriger Befähigungszeugnisse
... hinaus verlängert werden. Sie werden in Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 und 5 nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 umgetauscht. (3) Folgende bisherige ... a) C 6, CI, CT und C 4 (DDR) in das Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 3; b) CIW, CTW, C 5 (DDR) und C 3 (DDR) aa) mit einer ... über einem Jahr als technischer Schiffsoffizier in das Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, bb) mit einer Seefahrtzeit von weniger als einem Jahr als technischer ... weniger als einem Jahr als technischer Schiffsoffizier in das Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 1. (4) Nicht in Absatz 3 aufgeführte bisherige ... Antrag gebührenpflichtig in Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2 oder nach § 5 Abs. 2 umgetauscht werden. (6) Befähigungszeugnisse für der Fischerei ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
V. v. 02.05.2011 BGBl. I S. 746
Artikel 1 3. SchOffzAusbVÄndV
... für 1. die Ausstellung der Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5a und 30, 2. deren Gültigkeitsverlängerung durch die Anerkennung des ... von Satz 2 erhalten Bewerber um Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5 mit Abschlusszeugnissen der nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten ... 3.12.2008, S. 33) werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter ...
Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3069
Artikel 1 SeeFischGuaÄndG Änderung des Seefischereigesetzes
... die Erteilung oder Wiedererteilung eines Befähigungszeugnisses nach den §§ 3 und 5 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ist zulässig. Ein Befähigungszeugnis nach den ... ist zulässig. Ein Befähigungszeugnis nach den §§ 3 und 5 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ist auf Antrag zu erteilen oder wiederzuerteilen, soweit ... Die Erteilung oder Wiedererteilung eines Befähigungszeugnisses nach den §§ 3 und 5 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ist ungeachtet der Regelungen nach den Sätzen 1 bis ... den Sätzen 1 bis 5 zulässig. Ein Befähigungszeugnis nach den §§ 3 und 5 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ist auf Antrag zu erteilen oder wiederzuerteilen, soweit ...
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 SeeEuroRUmsV
... 2005/45/EG, werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord unter ...
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