Zitierungen von § 8 SchOffzAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SchOffzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchOffzAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SchOffzAusbV Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen (vom 25.05.2011)
... können Personen erwerben, die 1. die persönliche Eignung (§ 8 ), 2. das vorgeschriebene Mindestalter (§ 9), 3. die vorgeschriebene ...
§ 23 SchOffzAusbV Entzug von Befähigungszeugnissen (vom 01.12.2006)
... zu entziehen, wenn der Inhaber unzuverlässig nach § 8 Abs. 2 Satz 1 ist. (2) Ein Befähigungszeugnis kann vorbehaltlich der Anwendung des ... berauschender Mittel Wachdienst versehen hat oder 3. in den Fällen nach § 8 Abs. 1 und 2 Satz 2. (3) Über die Entziehung eines Befähigungszeugnisses ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3069
Artikel 1 SeeFischGuaÄndG Änderung des Seefischereigesetzes
... für den nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen nach den §§ 7 und 8 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ... je Punkt um einen weiteren Monat. (5) Abweichend von Absatz 4 und über § 8 Absatz 2 Satz 1 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung hinaus gilt der Kapitän eines ...

Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 SeeEuroRUmsV
... zu führen. Dies ist in dem Befähigungszeugnis zu vermerken." 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... Seesicherheits-UntersuchungsGesetzes zu entziehen, wenn der Inhaber unzuverlässig nach § 8 Abs. 2 Satz 1 ist. (2) Ein Befähigungszeugnis kann vorbehaltlich der Anwendung ... berauschender Mittel Wachdienst versehen hat oder 3. in den Fällen nach § 8 Abs. 1 und 2 Satz 2. (3) Über die Entziehung eines Befähigungszeugnisses ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed