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Zitierungen von § 15 SchOffzAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 SchOffzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchOffzAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 SchOffzAusbV Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen (vom 25.05.2011)
... 9), 3. die vorgeschriebene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit (§§ 10, 14 bis 16), 4. die fachliche Eignung (§ 18), 5. den erfolgreichen ...
§ 18 SchOffzAusbV Berufseingangsprüfung
... (3) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer den Abschluß der in den §§ 10 und 14 bis 16 vorgeschriebenen Ausbildung und Seefahrtzeit sowie die Ausbildung an einer nach Landesrecht ... Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte von der a) in den §§ 10, 15 und 16 vorgesehenen Dauer und b) für den Erwerb der Befähigungszeugnisse ...
§ 27 SchOffzAusbV Abweichungen vom Ausbildungsgang (vom 08.11.2006)
... Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann im Einzelfall Abweichungen von den §§ 10, 14 bis 16 zulassen, wenn der Bewerber nachweist, daß er durch eine andere Ausbildung und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 SeeEuroRUmsV
... nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes verlangt werden." 4. § 15 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a werden die Wörter ...
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