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Zitierungen von § 30 SchOffzAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 SchOffzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchOffzAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 SchOffzAusbV Ausstellung der Befähigungszeugnisse (vom 25.05.2011)
...  1. die Ausstellung der Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5a und 30 , 2. deren Gültigkeitsverlängerung durch die Anerkennung des Fortbestandes der ...
§ 21 SchOffzAusbV Befähigungszeugnisse anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vom 25.05.2011)
... S. 33) werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
V. v. 02.05.2011 BGBl. I S. 746
Artikel 1 3. SchOffzAusbVÄndV
...  1. die Ausstellung der Befähigungszeugnisse nach den §§ 3 bis 5a und 30 , 2. deren Gültigkeitsverlängerung durch die Anerkennung des Fortbestandes ... S. 33) werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter ...

Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 SeeEuroRUmsV
... 2005/45/EG, werden den entsprechenden Befähigungszeugnissen nach den §§ 3 bis 5 und 30 gleichgestellt und auf Antrag von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord unter Anwendung des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (WSVSeeKostV)
V. v. 22.09.2004 BGBl. I S. 2363, 2804; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 130 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage WSVSeeKostV (zu § 1 Abs 1) Gebührenverzeichnis (vom 08.03.2016)
... eines Befähigungs- zeugnisses § 30 der Schiffsoffizier-Ausbildungs- verordnung ...
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